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Hinweise zu Planschbecken

Liebe Gartenfreunde liebe Gartenfreundinnen,


da es im Generalpachtvertrag für Planschbecken keine ausreichende Regelung gibt und diese Bauteile nicht eindeutig der kleingärtnerischen Nutzung im Sinne des Bundeskleingartengesetzes zuzuordnen sind, hat der Stadtverband mit der Stadt Bochum eine Vorgehensweise abgestimmt, die den Interessen der Kleingärtner entspricht und gleichzeitig praktikabel ist.


An die folgenden Regeln für das Aufstellen von Planschbecken möchten wir Euch auf diesem Wege erinnern:

- Eine maximale Füllmenge von 2m³ darf nicht überschritten werden.

- Die Verwendung von Chemikalien (z.B. Chlor), Pumpen und Filteranlagen ist nicht gestattet.


Ein Verstoß gegen diese Regeln muß als Bauvergehen geahndet werden.

Deshalb bitten wir Euch ausdrücklich um die Einhaltung dieser Regeln.


Für den Vorstand

Mit freundlichen Grüßen + Gut Grün

Klaus Mroß

Vorsitzender


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