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Befahren der Wege

Liebe Gartenfreunde, liebe Besucher,


aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Befahren der Wege auch mit Fahrrädern innerhalb der gesamten Gartenanlage aus Sicherheitsgründen (gemäß § 8 (1) des Generalpachtvertrags und gemäß § 31(2) der Satzung des Kleingärtnervereins) nicht gestattet ist.

Bitte nutzt die dafür vorhandenen Fahrradständer oder bringt Eure Fahrräder schiebend zu Eurer Parzelle und stellt Sie dann innerhalb Eurer Parzelle ab.

Bitte beachtet, dass die Pächter auch für die Einhaltung der Regeln durch Angehörige/Gäste verantwortlich sind und dass bei Nichtbeachtung eine Ermahnung des jeweiligen Pächters durch den Vorstand erfolgen muß.


Wir bitten daher um Euer Verständnis und um die Einhaltung dieser Regel.


Für den Vorstand

Mit freundlichen Grüßen + Gut Grün

Klaus Mroß

Vorsitzender




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